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Weinrechtliche Verstöße im Domänenweingut Schloss Schönborn

Strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemaligen Mitarbeiter eingeleitet

ELTVILLE-HATTENHEIM. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen einige Weine des Weinguts durch den ehemaligen technischen Betriebsleiter mit nicht zulässigen önologischen Verfahren behandelt worden sein oder mit Weinen anderer Lagen aus dem Rheingau, teilweise auch eines anderen Weinanbaugebietes verschnitten worden sein. Paul Graf von Schönborn zieht umfassende Konsequenzen aus dem Fall und informiert über die betroffenen Weine. Auch der VDP nimmt Stellung zum Stand der strafrechtlichen Ermittlungen.

Als Reaktion auf die Vorkommnisse hat sich Graf Schönborn umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe von dem beschuldigten Mitarbeiter getrennt und einen Führungswechsel durchgeführt. Seit November 2012 ist Steffen Röll neuer Leiter des Weinguts. Der Ökologe ist neben der Vinifikation auch für den Weinbau verantwortlich und soll für einen Neuanfang sorgen.

Noch vor dem Abschluss der Ermittlungen und aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat Graf von Schönborn beschlossen, freiwillig auf erteilte amtlichen Prüfnummern (AP Nummern) der betroffenen Weine zu verzichten. Der weitere Verkauf wurde sofort gestoppt. Darüber hinaus wird in enger Abstimmung mit den Behörden nun die Öffentlichkeit gemäß § 40  LFGB  über  die betroffenen Weine und den Grund der jeweiligen Beanstandung informiert. Damit will das Weingut größtmögliche Transparenz gewähren und Kundenvertrauen zurückgewinnen.

Graf von Schönborn des Weingutes legt Wert auf die Feststellung, dass zu keinem Zeitpunkt bei keinem der betroffenen Weine eine gesundheitliche Gefahr vorgelegen hat. Diese Einschätzung haben die zuständigen Behörden bestätigt.

Der VDP prüft nun, wie auf die Vorgänge zu reagieren ist und welche Konsequenzen für die Mitgliedschaft des Weinguts gezogen werden. Satzungsgemäß bestehen endgültige Handlungsmöglichkeiten bis hin zu einem Ausschluss erst, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines erheblichen Verstoßes gegen weinrechtliche Bestimmungen erfolgt ist (in dubio pro reo). Außerdem muss in Betracht gezogen werden, dass sich die Ermittlungen derzeit ausschließlich gegen einen von den Aufgaben entbundenen Mitarbeiter des Weinguts richten.

Präsident Steffen Christmann sieht eine besondere Schwere in der Beurteilung des Falles gegeben, da für den VDP gerade die Besonderheit und Authentizität der großartigen Herkünfte von zentraler Bedeutung ist und die eingeräumten Vergehen dieser Zielsetzung des Verbandes diametral entgegen stehen: „Dieser Fall ist alles andere als eine Bagatelle für uns, und wir werden alles in unseren Händen stehende tun, um Schaden vom Verband und der deutschen Weinkultur abzuwenden.“

Die Feststellungen der Weinkontrolle im Überblick


Im einzelnen handelt sich um folgende Weine, zu denen das Unternehmen gem. § 40 LFGB die Öffentlichkeit informiert. Die Feststellungen der Weinkontrolle sind zu dem jeweiligen Wein aufgeführt:

Feststellung der Weinkontrolle: unzulässige Reduktion des Schwefelgehaltes des Sektgrundweines

AP Nr. 31052 40 12
2011er Sekt b.A. Rheingau Riesling brut

Feststellung der Weinkontrolle: Verschnitt mit Wein aus anderem Anbaugebiet

AP Nr. 31052 053 11
2011er Rheingau Spätburgunder QbA Rosé trocken

AP Nr. 31052 054 11
2011er Rheingau QbA Rosé trocken

AP Nr. 31052 030 12
2011er Rheingau Spätburgunder QbA Rosé trocken

AP Nr. 31052 039 10
2009er Rheingau Spätburgunder QbA Rotwein trocken

AP Nr. 31052 040 10
2009er Rheingau Assmannshäuser Höllenberg Spätburgunder QbA Rotwein trocken

AP Nr. 31052 014 09
2008er Rheingau Spätburgunder QbA Rotwein trocken

AP Nr. 31052 015 09
2008er Rheingau Assmannshäuser Höllenberg Spätburgunder QbA Rotwein trocken

Feststellung der Weinkontrolle: unzulässiger Zusatz von Weindestillat

AP Nr. 31052 033 11
2010er Hattenheimer Pfaffenberg Riesling Trockenbeerenauslese

AP Nr. 31052 034 11
2010er Erbacher Marcobrunn Riesling Trockenbeerenauslese
 
AP Nr. 31052 042 12
2011er Erbacher Marcobrunn Riesling Trockenbeerenauslese
 
AP Nr. 31052 043 12
2011er Erbacher Marcobrunn Riesling Trockenbeerenauslese

AP Nr. 31052 041 12
2011er Hattenheimer Pfaffenberg Riesling Trockenbeerenauslese

Feststellung der Weinkontrolle: Verschnitt mit anderen Rheingau Lagen

AP Nr. 31052 022 12
2011er Hattenheimer Pfaffenberg Riesling Kabinett feinherb

AP Nr. 31052 020 12
2011er Hattenheimer Pfaffenberg Riesling Auslese

AP Nr. 31052 019 12
2011er Hattenheimer Pfaffenberg Riesling Beerenauslese

AP Nr. 31052 046 12
2011er Erbacher Marcobrunn Riesling QbA trocken EG

AP Nr. 31052 015 12
2011er Hattenheimer Nussbrunnen Riesling Kabinett trocken

AP Nr. 31052 021 12
2011er Lorcher Schlossberg Riesling Spätlese trocken

AP Nr. 31052 044 12
2011er Rüdesheimer Berg Schloßberg Riesling QbA trocken EG
 
AP Nr. 31052 014 12
2011er Hochheimer Hölle Riesling Kabinett trocken

Feststellung der Weinkontrolle: unzulässiges Mostkonzentrierung

AP Nr. 31052 036 12
2011er Hochheimer Domdechaney Riesling QbA

Nähere Informationen sind über den Internetauftritt des Weingutes unter  www.schoenborn.de zu erhalten
 

30. August 2013

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