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Pflanzrechte: Winzer erhalten 308 Hektar extra

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat vor allem aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern Anträge für neue Rebpflanzungen entgegengenommen. Beantragt wurden 834 Hektar.

weinbergkirche zum heiligen geist


© Deutsches Weininstitut (DWI)

Mehr Anbaufläche für Wein

Für insgesamt rund 834 Hektar potenzielle Weinanbaufläche nahm die BLE seit Januar 2018 insgesamt 3.080 Anträge entgegen. Von den letztlich 3.004 genehmigungsfähigen Anträgen kommen rund 72 Prozent aus Rheinland-Pfalz, 18 Prozent aus Baden-Württemberg und fünf Prozent aus Bayern. Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Lagen mit über 30 Prozent Gefälle, dann folgen Lagen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

 

Die Verteilung auf die Bundesländer gestaltet sich 2018 wie folgt:

Bundesland beantragte Fläche genehmigte Fläche
Baden-Württemberg 107,7737 Hektar 46,8738 Hektar
Bayern 84,7872 Hektar 34,3061 Hektar
Brandenburg 0,8259 Hektar 0,8259 Hektar
Hessen 4,3307 Hektar 1,7623 Hektar
Mecklenburg-Vorpommern 1,7191 Hektar 1,7191 Hektar
Niedersachsen 3,4519 Hektar 3,4519 Hektar
Nordrhein-Westfalen 0,6395 Hektar 0,6395 Hektar
Rheinland-Pflanz 592,7295 Hektar 194,0710 Hektar
Saarland 1,1829 Hektar 1,1829 Hektar
Sachsen 12,9311 Hektar 6,4031 Hektar
Sachsen-Anhalt 17,6562 Hektar 11,1264 Hektar
Schleswig-Holstein 3,5200 Hektar 3,5200 Hektar
Thüringen 2,0605 Hektar 2,0605 Hektar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhält, kann der BLE innerhalb eines Monats den Verzicht erklären. Anderenfalls muss die Bepflanzung innerhalb von drei Jahren nach positivem Bescheid erfolgen. Zuständig für die Kontrollen in den Anbaugebieten sind die jeweiligen Landesbehörden.

 

Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein

Quelle
16.Juli .2018

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