Jahrgangsbeschreibung
Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt.
Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade.
Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.
Jahrgangsbeschreibung
Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt.
Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade.
Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.
Jahrgangsbeschreibung
Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt.
Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade.
Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.
Jahrgangsbeschreibung
Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt.
Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade.
Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.
Jahrgangsbeschreibung
Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt.
Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade.
Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.