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Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim

  • Inhaber: Familie Rolf Wegeler
  • Kellermeister: Ludwig Molitor

Der Betrieb des Weinguts in Deidesheim wurde mit dem Jahrgang 2007 eingestellt. Zuvor bewirtschafteten die Wegeners hier 8 Hektar Rebfläche, davon auch Parzellen aus den berühmten Lagen Herrrgottsacker und dem Forster Ungeheuer. Die Schwesterweingüter in Bernkastel und Östrich-Winkel sind nach wie vor aktiv.

  • Forster Ungeheuer

    Das Foto zeigt die Weinberglage Forster Ungeheuer bei Forst in der Pfalz. © Eugen Spindler - Weingut Lindenhof

    Die berühmte Lage Ungeheuer ist mit einer Größe von 29 ha im Herzen der Mittelhaardt, am Fuße des Haardtgebirges gelegen.

    Nach der bayrischen Bodenklassifikation von 1828 wurde die Lage als Spitzenlage ausgezeichnet. Das Ungeheuer liegt auf einer Höhe von 130 bis 170 m über dem Meeresspiegel. Die leichte Hangneigung nach Südosten bewirkt eine optimale Erwärmung des vulkanischen Basaltgesteins. Die typische Buntsandsteinverwitterung mit dichteren Ton- und Sandschichten, die hier mit Kalkgeröll versetzt sind, sorgen für einen optimalen Wasserhaushalt und einen guten Aufschluss der Mineralien, die dann von der Rebe aufgenommen werden können. Dies verleiht den Weinen aus dem Ungeheuer ihre große Lagerfähigkeit. Bereits Fürst Bismarck meinte, dieser Wein “schmecke ihm ungeheuer".

    VDP klassifizierte Lage, Auszug aus dem Katalog der VDP-Klassifikation.

    Zur Lage
Jahrgangsbeschreibung

Jahrgangsbeschreibung

Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt. Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade. Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.

Jahrgangsbeschreibung

Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt. Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade. Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.

Jahrgangsbeschreibung

Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt. Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade. Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.

Jahrgangsbeschreibung

Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt. Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade. Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.

Jahrgangsbeschreibung

Hintergrund war die Harmonisierung des EU Weinrechts aus dem Jahr 1999. Unter anderem sah diese Novellierung vor, das ein Weinbaubetrieb, der die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ verwenden möchte, eine so genannte „eigene Hofstätte“ benötigt. Wie diese Hofstätte im Detail auszusehen hat, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Während in anderen EU Staaten, aber auch in anderen Bundesländern der gemeinsame Betrieb zweier Weingüter unter einem Dach Alltag ist, vertrat das Weinbauministerium in Rheinland-Pfalz nun den Standpunkt, dass der Betrieb zweier Weingüter in einer Betriebsstätte nicht möglich sei. Die Weingüterverwaltung Wegeler sah sich dann in 2007 der Forderung des Ministeriums ausgesetzt, in der Pfalz sofort auf die Begriffe „Weingut“ oder „Gutsabfüllung“ für alle bereits gefüllten Weine zu verzichten oder eine neue Kellerei zu bauen. Gegen diese Forderung hatten man mit Verweis auf eine vorliegende Betriebsgenehmigung sowie den seit 35 Jahren ohne Beanstandungen erteilten Amtlichen Prüfnummern Widerspruch eingelegt. Was sich anschließend abspielte, konnten wir erst kaum glauben: „Wir haben einen ausgeprägten behördlichen Übereifer, gepaart mit Rheinland-Pfälzischer Staatsmacht in einer Art und Weise sowie einer plötzlichen Dringlichkeit erfahren, die wir bis dato für nicht möglich gehalten hätten,“ heißt es offiziell vom Weingut Wegeler: „Nach über einem Jahr Repressalien haben wir – da sich ein Weingut nun einmal nicht in winzer-freundlichere Regionen verlagern lässt – beschlossen den Betrieb unseres Gutshauses in der Pfalz einzustellen. Zukünftig werden wir unsere Energie stärker auf unsere beiden Gutshäuser in Bernkastel und Oestrich konzentrieren.“ Schade. Die von uns zuletzt verkostete 2004er Rieslingkollektion bewegte sich auf einem gutem Fundament, ist aber noch ausbaufähig, gerade wenn man sie mit den Qualitäten der „Schwesterbetriebe“ vergleicht, an deren Qualität auch die 2005er Kollektion nicht herankommt. Am besten gefiel uns der mineralische 2004er Kabinett aus dem Deidesheimer Herrgottsacker.

Jahrgangsbeschreibung

Punkte
2005er Forster Ungeheuer Riesling Spätlese trocken 83
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Kräuterige Nase, gelber Pfirsich, Aprikosen, recht junge Art. Im Mund frische, schmelzige Würze, Äpfel, dezente Kräutermineralik, eher einfacher Stil, dezente Süße, Maikräuter ordentlicher Abgang, rustikaler Nachhall.

jk/riesling.de // 22.06.2007
2005er Forster Ungeheuer Riesling Kabinett feinherb 82
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Etwas diffuse Steinobstnase mit saftigem Hintergrund. Im Mund saftig und voll, feine, schmelzige Süße, etwas Gerbstoff, unkomplizierter Stil, ordentlicher Abgang.

jk/riesling.de // 22.06.2007
2005er Deidesheimer Herrgottsacker Riesling Kabinett trocken 79
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Etwas diffuse Pfirsichnase, Kandis. Würzig-rustikale Frucht im Mund, Pfirsich, etwas Stachelbeere, süßlicher Stil, verhaltener Abgang. Plastikkorken.

jk/riesling.de // 22.06.2007
2005er Riesling trocken 78
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Etwas diffuse, süßlich-würzige Nase, Äpfel, Pfirsiche. Im Mund heller, grüner Pfirsich, prickelnde, dropsige Art, Äpfel, Zitrus, recht rustikaler Stil, Waldmeisterbrause. Knapper Abgang. Plastikkorken.

jk/riesling.de // 22.06.2007
  • liegen lassen
  • schon trinkbar
  • trinken
  • austrinken
  • vorbei
Punkte
2004er Deidesheimer Herrgottsacker Riesling Kabinett trocken 84
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Duftige Pfirsichnase, etwas Kräuter, recht klar und eingängig. Im Mund dann animierend und klar mit feiner Kräutermineralik, gut balanciert, guter Abgang, feinmineralischer Nachhall.

jk/riesling.de // 03.07.2006
2004er Forster Ungeheuer Riesling Kabinett halbtrocken 82
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Defensives, rotwürziges Bouquet, etwas Melone. Saftig und kräftig im Mund, rustikaler Körper, unkompliziert gemacht, ordentlicher Abgang. Plastikkorken.

jk/riesling.de // 03.07.2006
2004er Forster Ungeheuer Riesling Spätlese trocken 82
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Verwaschene Nase mit rotbeeriger Würze. Im Mund noch unentwickelt, Zitrus, Bonbonnoten, sandige Säure, rustikal im Abgang.

jk/riesling.de // 03.07.2006
2004er Riesling trocken 79
Weingüter Wegeler - Gutshaus Deidesheim | Pfalz

Verhalten-duftige Nase. Im Mund Zitrus, etwas Steinobst, knapper Abgang mit herb-bitteren Kräuternoten. Schraubverschluss.

jk/riesling.de // 03.07.2006
  • liegen lassen
  • schon trinkbar
  • trinken
  • austrinken
  • vorbei

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